REACH
Wir als RubberTeam! sind auf REACH vorbereitet und können unsere Kunden hierzu wie folgt informieren:
Entsprechend dem am 4. September 2002 vom Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg angenommenen Durchführungsplan will die Europäische Union bis 2020 erreichen, dass Chemikalien so hergestellt und eingesetzt werden, dass erheblich nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden.
In dieser Verordnung werden die jeweiligen Pflichten und Auflagen für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Stoffen als solchen, in Zubereitungen und in Erzeugnissen festgelegt. Diese Verordnung beruht auf dem Grundsatz, dass die Industrie Stoffe mit einer solchen Verantwortung und Sorgfalt herstellen, einführen, verwenden oder in den Verkehr bringen sollte, wie erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die menschliche Gesundheit und die Umwelt unter vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen nicht geschädigt werden.
Um auf Unternehmensebene die Durchführbarkeit weitestgehend sicherzustellen, steht Ihnen Herr Kai W. Jacob als zentraler Ansprechpartner zum Thema REACH zur Verfügung.
Kontakt : kai.jacob@rubberteam.de
Tel. +49 40 8000 457 50
Fax +49 40 8000 457 57
Sämtliche unserer Lieferanten sind zum Thema „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)“ informiert.
Unser Ziel ist es, unsere Kunden bereits im Vorfeld informieren zu können, dass entweder unsere Partner selbst oder wir im Auftrag unserer Produzenten alle mit Ihnen diskutierten Materialien vorregistrieren lassen.
Diese Material-Vorregistrierung beginnt im Juni 2008, die zuständige Agentur weist dann bis 01.Dezember 2008 eine Registrierungsnummer zu. Die Agentur veröffentlicht bis zum 1. Januar 2009? auf ihrer Website eine Liste der vorregistrierten Stoffe. Diese Liste enthält nur die Namen der Stoffe, einschließlich der EINECS- und CAS-Nummer, falls verfügbar, und anderer Identifizierungscodes sowie die erste vorgesehene Frist für die Registrierung.
Die Übergangslösung der Verordnung sieht folgenden zeitlichen Ablauf nach der 6-monatigen Vorregistrierungsphase vor:
Stoffmengen > 1 t/pa: Registrierung bis: 01.06.2018
Stoffmengen > 100 t/pa: Registrierung bis: 01.06.2013
Stoffmengen > 1000 t/pa*: Registrierung bis: 01.06.2010
*: + CMRs > 1t/pa + N(R50-53) > 100 t/pa
Aktuell sehen wir als RubberTeam! eine stabile Liefersituation aller von uns angebotenen Materialien bis mindestens Juni 2013. Sofern zwischenzeitlich keine unvorhersehbaren Änderungen der Verordnung eintreten und die sich abzeichnenden Registrierungskosten vom Markt getragen werden, erwarten wir auch keine Versorgungsproblematik nach dem Jahr 2013.
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